Pressemitteilung der Grünen Fraktion in Alpen
Die Grünen in Alpen freuen sich über den Erfolg vor dem OVG Münster gegen den ungezügelten Kiesabbau im Regionalplan Ruhr für Alpen
Das Oberverwaltungsgericht hat am Freitag den 12.06.2026 den Regionalplan Ruhr aufgrund der fehlenden Aufstellung des Plans zum Abbau von Lockergestein (Kies und Kiessand) für ungültig erklärt.
Für die Fraktion war unser Fraktionsvorsitzender Peter Nienhaus in Begleitung unseres zuständigen Landtagsabgeordneten Dr. Volkhard Wille sowie dem Vorsitzenden des Niederrheinappell, Klaus Leonhards, in Münster anwesend.
„Der Vorsitzende Richter hat von Beginn an den RVR kritische Fragen gestellt und dabei immer wieder formelle und inhaltliche Fehler deutlich gemacht.“ so Peter Nienhaus.
Als formeller Fehler wurde eine Einschränkung des ersten Beteiligungsverfahrens gerügt, da lediglich handschriftliche Einwendungen in (leserlicher) Druckschrift berücksichtigt wurden.
Als inhaltlicher Abwägungsfehler wurde die Festlegung des Rohstoffbedarfs angeführt, da diese die aktuellen Daten des Rohstoff-Monitorings aus dem Jahr 2023 nicht berücksichtigt hat. Unter anderem wurde dem verstärkten Einsatz von Recycling-Baustoffen nicht ausreichend Rechnung getragen. Auch die stillen Reserven der noch nicht abgegrabenen Flächen und die Sondergenehmigungen (<10ha) wurden nicht ausreichend berücksichtigt.
Ein weiterer Kritikpunkt im Urteil war die fehlende Berücksichtigung der aktuellen Umwelt- und Klimaauswirkungen. Die Standorte und Emissionen der Abgrabungen sollten laut RVR im nachgelagerten Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden. Vor allem klimarelevante Böden, u.a. Landwirtschaftliche Flächen, wurden hier nicht berücksichtigt. Dem Regionalplan lag als Anlage lediglich der Klimaanpassungsbericht aus dem Jahr 2013 zu Grunde, sodass die seit 2013 geänderten Verhältnisse nicht ausreichend berücksichtigt wurden.
Insgesamt waren die Antworten des RVR für das Gericht nicht ausreichend stichhaltig. Die gerügten Fehler konnten nicht ausgeräumt werden. Leider ist der RVR nicht auf die Hinweise des Kreises Wesel aus den Regionalplan Teilpläne zu machen eingegangen und hat damit die Chance vertan das der gesamte Plan abgelehnt wurde. Auch die Revision wurde nicht zugelassen hat. Leider hat der RVR die Vorschläge des Kreises Wesel, den Plan zum Abbau von Lockergestein in einen Teilplan auszulagern, im Verfahren zur Aufstellung des Regionalplans nicht aufgegriffen und damit die Möglichkeit verpasst, den Plan rechtssicher auszugestalten. In der Folge wurde der gesamte Plan abgelehnt. Wir Grünen haben die Auslagerung in einen Teilplan ebenfalls ausdrücklich befürwortet. Infolge dessen wurde auch die Revision vom Gericht nicht zugelassen.
„Dennoch hat das Gericht die Aufstellung des Regionalplans durch den RVR abschließend nicht gänzlich als dilettantisch dargestellt, sondern auf die Komplexität der Aufstellung eines Regionalplan hingewiesen.“ so Peter Nienhaus.
Fraktionsvorsitzender