Gemeinsame Erklärung der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der CDU im Alpener Gemeinderat zum Thema “Ausbau der Windenergie in Alpen”

Grundsätzliches zum Papier:


Verantwortung


Diese Erklärung soll zur Versachlichung der Windkraft-Debatte in Alpen beitragen.
Grundsätzlich stehen GRÜNE und CDU in Alpen zur Energiewende vor Ort. Aus
diesem Grund sind wir bereit, auch für kommende Generationen Verantwortung zu
übernehmen.


Nur mit Entschlossenheit kann Deutschland seine Klimaziele erreichen. Auch in Alpen
müssen wir unseren Beitrag dazu leisten. Daher ist es notwendiger denn je, dass jede
Kommune mit allen Möglichkeiten, die sich individuell vor Ort ergeben, zum
Klimaschutz und zur Energiesicherheit beiträgt. Der Ausbau der Windenergie trägt
einen wesentlichen Beitrag dazu bei. In Alpen wollen wir aktiv gestalten, wo und in
welcher Form wir diesen Beitrag leisten, bevor es über unsere Köpfe hinweg einfach
geschieht.

Energiesicherheit


Gerade in durch den Ukraine-Krieg veränderten Zeiten und die damit verbundene
Energiekrise sehen wir einen weiteren gewichtigen Grund, die Windenergie in Alpen
auszubauen. Energiesicherheit zu schaffen, ist eine neue Herausforderung für alle
Kommunen in Deutschland, an der wir uns in Alpen beteiligen wollen. Eine moderne
Windenergieanlage (WEA) mit einer Nennleistung von 4 Megawatt kann ca. 12
Millionen Kilowattstunden pro Jahr erzeugen und damit rechnerisch ca. 3.500 3-
Personen Haushalte mit Strom versorgen.


Kommunale Wertschöpfung


Eine Windenergieanlage bietet viele finanzielle Vorteile für die Standortkommunen.
Durch Gewerbesteuer, finanzieller Beteiligung oder der kommunalen Abgabe aus dem
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) i.H.v. 0,2 Cent pro kWh ergeben sich Einnahmen
im kommunalen Haushalt. Eine Kommune kann bei einer WEA mit
Gewerbesteuereinnahmen von ca. 5.000 – 10.000 € pro MW und Jahr rechnen, dazu
kommt die kommunale Abgabe aus dem EEG. Eine WEA mit einer Nennleistung von
4 Megawatt kann somit 45.000 – 65.000 € Einnahmen für die Kommune bedeuten.


Akzeptanz


Immer wieder erlebt man in der politischen und gesellschaftlichen Debatte eine
Argumentation entsprechend dem sogenannten Sankt-Florian-Prinzip. Die
Argumentation „Wir brauchen und wollen grünen Strom, aber nicht hier“ möchten wir
in Alpen nicht gelten lassen. Damit ist ausdrücklich nicht gemeint, dass wir die Sorgen,
Ängste und Befürchtungen, die mit dem Thema Windkraft verbunden sind, nicht ernst
nehmen. Ganz im Gegenteil, wir wollen nochmals unterstreichen, dass wir gerade um
größtmögliche Akzeptanz und geringstmögliche Belastung zu schaffen das Instrument
der Konzentrationszonenplanung weiterverfolgen. Denn klar sein muss auch, gehen
wir nicht proaktiv in Alpen das Thema Windkraft an, dann werden Einzelanträge für
WEA gestellt oder die Regionalplanung, also der Regionalverband Ruhr wird
entsprechende Windzonen festlegen.

Die Ausweisung von Windkonzentrationszonen und die
Verantwortlichkeiten des Rates der Gemeinde Alpen


An dem Beispiel der beantragten Windenergieanlagen auf der Bönninghardt
verdeutlicht sich die Notwendigkeit einer Konzentrationszonenplanung. Die zwei
Einzelanträge auf der Bönninghardt und der Einzelantrag in Winnenthal sind nämlich
die Folge der Verschiebung der Entscheidung über Konzentrationszonen für WEA, die
durch die Entscheidung der Landesregierung über das Abstandserfordernis von
1.000m zur Wohnbebauung verursacht wurde. Mit der Verschiebung wurde die
Chance verpasst, Herr des Verfahrens über Genehmigungen von WEA in Alpen zu
bleiben. Dieses Versäumnis sollte schnellstens behoben werden. Derzeitig sind die
Gesetzgeber auf Europäischer-, Bundes- und Landesebene aktiv, um den Ausbau der
erneuerbaren Energien zu beschleunigen.


Die zwei beantragten WEA auf der Bönninghardt befinden sich in der bereits geplanten
Konzentrationszone. Daher haben wir uns für die Erteilung des gemeindlichen
Einvernehmens entschieden. Jedoch liegt die endgültige Entscheidung beim Kreis
Wesel. Ähnlich ist der Sachverhalt in Winnenthal.


Wir müssen jetzt zeitnah in Alpen eine Entscheidung über die
Konzentrationszonen treffen, um wieder aktiv Einfluss auf das Verfahren in
Alpen nehmen zu können und so ausreichend Flächen für regenerative Energien
zu ermöglichen.


Wie das Verfahren der WEA auf der Bönninghardt gezeigt hat, ist die
Genehmigungsbehörde für Windenergieanlagen der Kreis Wesel. Die politischen
Gremien der Gemeinde Alpen können lediglich ihr Einvernehmen erteilen oder
versagen. Darüber hinaus sind Flächeneigentümer von bewaldeten oder
landwirtschaftlich genutzten Flächen meist private Personen, Unternehmen oder
Genossenschaften. Diese einigen sich mit Antragsstellern über die finanziellen
Modalitäten. Kommunalpolitik kann hier nicht steuernd eingreifen.

Eine Ausnahme beschreibt die Ausweisung von Konzentrationszonen, ohne diese ist
der Bau von WEA im Außenbereich aktuell überall unter den geltenden Regelungen
privilegiert möglich. Das vorgestellte Windpaket der Landesregierung hat diese
Regelungen zu Gunsten des notwendigen Ausbaus geändert und sieht vor, dass in
Zukunft die Regionalplanungsbehörden, also für uns der Regionalverband Ruhr
(RVR), für die Ausweisung von Windenergiezonen zuständig sein sollen.


Die Rolle des Rates und der Ausschüsse sollte hier nicht überschätzt werden. Was
aber nicht bedeutet, dass wir uns aus der Verantwortung stehlen wollen. Ganz im
Gegenteil: Wir wollen den Ausbau von Windenergie proaktiv im Sinne unserer
individuellen Gegebenheiten in Alpen vor Ort gestalten.

Unsere gemeinsamen Kernpositionen


1)

Wir übernehmen vor Ort Verantwortung für kommende Generationen, wir schaffen
Energiesicherheit für Alpen und wir stärken den kommunalen Haushalt. Deshalb
gestalten wir proaktiv den Ausbau der Windkraft in Alpen.


2)

Um den Ausbau von Windkraft in Alpen zu gestalten sind wir dafür,
Windkonzentrationszonen auszuweisen. In diesen kann der Windkraftausbau
vollzogen werden, ein „Wildwuchs“ von Windkraftanlagen soll somit verhindert
werden. Der aktuell in Aufstellung befindliche Flächennutzungsplan muss zeitnah
zur Rechtskraft gebracht werden.


3)

Der Abbau von alten Anlagen und der Aufbau von neuen, effektiveren Anlagen
(Repowering) wird durch uns unterstützt und ist durch die aktuelle Gesetzgebung
außerhalb der Konzentrationszonen an den bestehenden Standorten sinnvoll und
möglich.


4)

Wir setzen uns für jegliche Form von aktiver und passiver finanzieller
Bürgerbeteiligung bei Windenergieprojekten ein, um auch
Bürgergenossenschaften (wie z.B. die Alpen-Sonne eG) zu ermöglichen. Für Alpen
wünschen wir uns Windkraftunternehmen, die sich vor Ort engagieren, örtliche
Vereine, Stiftungen und Initiativen unterstützt. Ebenso fordern wir, dass die
Windkraftunternehmen durch lokale Auftragsvergabe und Bankenfinanzierung die
lokale Wertschöpfung fördern sowie durch Standortbezogene
Gewerbesteuerabgaben und durch Kommunale Abgaben den Gemeinde-Haushalt
stärkt.


Mit freundlichen Grüßen


Gez. Frederik Paul, Fraktionsvorsitzender CDU

Gez. Peter Nienhaus, Fraktionsvorsitzender Bündnis90/Die Grünen