In der Sitzung des BPUA (Bau-,Planungs- u. Umweltausschusses) vom 24.11.2020 war u. a. vorgesehen, eine Stellungnahme der Gemeinde Neuaufstellung des Sachlichen Teilplans Regionale Kooperationsstandorte des RVR zu verabschieden.
Wir haben dieser Vorlage nicht zugestimmt.
Der RVR plant an der B58, zwischen Bahnlinie u. Drüpter Straße, eine Gewerbefläche von 30 ha im Regionalplan auszuweisen. Die Stellungnahme der Gemeindeverwaltung sieht hier vor, eine Fläche von 7,5 ha als Gewerbefläche für die Gemeinde auszuweisen. Die verbliebenen 22,5 ha sind weiterhin als Kooperationsstandort vorgesehen. In den Planungen des RVR ist vorgesehen, Betriebe anzusiedeln, die einen Flächenbedarf von mindestens 5 ha aufweisen. Diese Vorgabe bereitet den Weg, Logistikbetriebe dort anzusiedeln. Welche negativen Auswirkungen dies hat, kann man bereits in Rheinberg sehen. Es scheint so, dass die Ansiedlung solcher Unternehmen als vorrangig betrachtet wird. Diese Ausweisung wird den Bedürfnissen Alpens nicht gerecht. Es werden Gewerbeflächen benötigt, auf denen die Ansiedlung kleiner und mittlerer Betreibe möglich ist. Eine Fläche von 7,5 ha aus der Gesamtfläche von 30 ha herauszunehmen, mit der Begründung, diese als Gewerbefläche für die Gemeinde zu deklarieren, wird nicht gelingen. Der zu erwartende Flächenverbrauch wird der örtlichen Bauernschaft das Betreiben ihrer Produktion erschweren. Eine weitere Belastung durch LKW-Verkehr kann nicht das Ziel sein.
Nur die Schaffung von „Guten Arbeitsplätzen“ und möglichen Gewerbesteuern kann das Ziel sein. Dies ist möglich mit kleinteiligem Gewerbe und nicht mit Logistikern!